Maklercourtage wird bundesweit geteilt
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens muss der Käufer derzeit noch für die gesamte Maklerprovision aufkommen.
Maklercourtage wird bundesweit geteilt
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens muss der Käufer derzeit noch für die gesamte Maklerprovision aufkommen.
Maklercourtage wird bundesweit geteilt
Einheitliche Regelung voraussichtlich ab 2021
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie in einigen Regionen Niedersachsens muss der Käufer derzeit noch für die gesamte Maklerprovision aufkommen. Inklusive Mehrwertsteuer kommen hierfür bis zu 7,14 Prozent zusammen. In allen anderen Bundesländern wird die Gebühr theoretisch geteilt; vielerorts ist es jedoch noch Verhandlungssache, wer wieviel bezahlt.
Nachweis der Zahlung erforderlich
Um sicherzustellen, dass die 50/50-Regelung auch eingehalten wird, soll der Verkäufer oder der Makler dem Käufer belegen, dass die erste Hälfte bezahlt wurde. Dies könne zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege passieren. Erst dann muss der Käufer seinen Anteil bezahlen. Experten fürchten nun, dass Makler das Zahlungsausfallrisiko tragen, falls der erste Beauftragende insolvent wird oder stirbt, bevor die Zahlung des anderen eingegangen ist. Für diesen speziellen Fall gibt es nach aktuellem Stand noch keine offizielle Regelung.